Geschäftsnummer: | 24.3948 |
Eingereicht von: | Zopfi Mathias |
Einreichungsdatum: | 23.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | - |
Schlagwörter: | Bundes; Korruption; Bundesrat; Massnahmen; Korruptionsprävention; -bekämpfung; Anti-Korruptionsstrategie; Risikopolitik; Herangehensweise; Schulung; Weisungen; Bundesrates; Ansatz; Risikomanagement; Vorgaben; Korruptionsrisiken; Einschätzung; Bundesverwaltung; Prävention; Bekämpfung; Querschnittsaufgabe; Regierungs; Verwaltungshandeln; International; Hauptmassnahmen; Risikoanalyse; Risikogerechte |
Der Bundesrat erliess im Jahr 2020 erstmals eine Anti-Korruptionsstrategie. Diese läuft am 1. Januar 2025 aus und wird erneuert werden müssen. Ziel muss sein, die Korruption so gut wie möglich zu verhindern. Dafür müssen beim Bundesrat und der Bundesverwaltung geeignete Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption getroffen werden. Es handelt sich um eine Dauer- und um eine Querschnittsaufgabe, die eine systematische Herangehensweise erfordert, welche sich auf das gesamte Regierungs- und Verwaltungshandeln erstreckt. International haben sich folgende Hauptmassnahmen etabliert:
Die Weisungen über die Risikopolitik des Bundes und deren Umsetzung stimmen mit den oben skizzierten Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung grundsätzlich überein. Die noch geltende Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates verfolgt diesen systematischen Ansatz allerdings nicht. Die Erneuerung stellt eine Chance dar, dem Korruptionsrisiko in der Schweiz auf mehrjähriger strategischer Ebene und auf eine systematischere Art zu begegnen, als es heute der Fall ist.
Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen: